





Allgemeine Lieferbedingungen
- Alle Anschlüsse werden bis zur Außenkante der Elemente geführt. Weitergehende Arbeiten können übernommen werden. Diese werden nach Aufwand berechnet. Zähler und deren Halterungen sind jedoch generell nicht in unseren Preisen enthalten.
- Die Preise beinhalten die anschlussfertige Erstellung der Elemente ab Oberkante Fundament. Hierfür ist ein planer, gefällefreier, frostfrei gegründeter Baugrund mit einem Bodendruck von mindestens 1, bei zweigeschossiger Aufstellung von mindestens 2 KP/qcm erforderlich (z.B. Schotterfläche).
- Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Genehmigungen, sowie ein geeignetes Gelände bereitstellt. Das Risiko des geeigneten Baugrundes trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf besondere gesetzliche oder behördliche Vorschriften, Richtlinien und Erfordernisse hinzuweisen, falls am Einsatzort des Mitobjekts Bestimmungen gelten, die landesrechtlicher Art sind, sofern deren Nichtbeachtung den Einsatz des Mietobjekts gefährdet. Dies gilt auch bei einem Einsatz des Mietobjektes für spezielle Zwecke, deren Gegensand bundesrechtlich geregelt ist, aber eine spezielle Kenntnis der Materie voraussetzt. Verlangt der Auftraggeber eine Anlage oder Ausstattung des Mietobjektes, die den behördlichen Vorschriften für eine Verwendung zu bestimmten Zwecken nicht (bzw. nicht mehr) genügt, so kann der Auftraggeber weder den Mietpreis mindern noch den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn die Behörden ihm den Einsatz des Mietobjektes für die vorgesehenen Zwecke untersagt.
- Die vorgenannten Preise setzen voraus, dass das Gelände mit schweren LKW, Kränen bzw. Kranwagen auch bei extremen Witterungsbedingungen problemlos befahren werden kann. Für freie Zufahrt ist bauseits Sorge zu tragen. Ist bauseits keine freie Zufahrt gegeben, so dass die zusätzliche Anmietung von Kranwagen etc. notwendig wird oder der LKW unverrichteter Dinge zurückfahren muss, so trägt diese Kosten ausschließlich der Auftraggeber. Wartezeiten sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden dem Auftraggeber separat berechnet.
- Bei An- bzw. Abtransport sind jeweils der Gebäudegröße angepasste Monteurstunden für Verlade- und Montage- bzw. Demontagearbeiten in den Angebotspreisen einkalkuliert. Darüber hinausgehende Arbeitszeiten, die durch Verschulden des Auftraggebers aufgrund Nichtbeachtung unserer Lieferbedingungen oder sonstiger Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, notwendig werden, trägt der Auftraggeber und werden diesem zusätzlich berechnet.
- Unsere Angebote sind generell freibleibend. Eine Zwischenvermietung bzw. einen -verkauf halten wir uns stets vor.
- Im Falle der Anmietung trägt der Auftraggeber sämtliche Versicherungen, wie z.B. Gebäudeversicherung, Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, sowie die Gebäudehaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Versicherung abzuschließen und hat uns unaufgefordert den Nachweis hierüber zu erbringen. Im Falle der Anmietung gelten unsere Mietbedingungen. Bei Verkauf halten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Rechnungsausgleich vor.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, jedes Mietobjekt in gereinigtem, Sanitärcontainer in entleertem und gereinigtem Zustand zurück zu geben. Die Reinigung muss so ausgeführt sein, dass das Mietobjekt im Falle der sofortigen Weitervermietung einem vertragsgemäßen Zustand entsprechen würde. Andernfalls können wir die Reinigung auf Kosten des Auftraggebers nochmals vornehmen. Es sind die Kosten in Ansatz zu bringen, die ein fremdes ortsansässiges Reinigungsinstitut für die Reinigung verlangen würde; mindestens aber die Lohn- und Lohnnebenkosten unserer eigenen Mitarbeiter gemäß Zeitaufwand sowie die Kosten der erforderlichen Reinigungsmittel. Der Auftraggeber schuldet bis zum Abschluss der Reinigung die Miete, wobei uns eine angemessene Dispositionszeit gewährt wird.
- Unsere Leistungen erfolgen auf Grundlage der VOB in der jeweils gültigen Fassung. Gerichtsstand ist stets Sitz der E. Rent Raumsysteme GmbH.



